AGB

Stand der AGB: 12.05.2023

1. Vertragspartner | Geltungsbereich | Definitionen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Achim Heidemann, Friedhofstraße 21, 78333 Stockach, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version.

Sofern in diesen AGB von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Leistungen und Preise

Die Darstellung von Dienstleistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Eventbeschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Für alle Events gilt Eigenanreise auf Kosten und Risiko des Kunden, sofern nicht anders gekennzeichnet.

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Sollten weitere Kosten anfallen, werden diese dem Kunden vor Bestellung mitgeteilt.

Die genannten Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Die in der Eventbeschreibung angegebenen Leistungen beziehen sich auf eine Person.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

3. Gutscheine

Vom Kunden gekaufte Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Jahresende des Kaufjahres.

4. Vertragsabschluss

Der Kunde kann sich direkt über das Buchungsportal des Verkäufers zu den Events des Verkäufers anmelden (bestellen durch anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“), oder per Anfrage ein persönliches Angebot des Verkäufers anfordern und sich auf dieses anmelden.

Mit Bestätigung der Anmeldung (Buchung) durch den Verkäufer wird die Buchung für den Kunden verbindlich.

Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Verkäufers.

Der Anmeldende (Kunde) trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht.

5. Bezahlung

Bei Buchungen von Gruppenevents über die Homepage des Verkäufers erfolgt die Bezahlung im Zuge des Bestellprozesses über die dort angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.

Bei Buchungen von Private Guiding erfolgt die Zahlung gegen Rechnung ausschließlich per PayPal oder Vorabüberweisung auf das Konto des Verkäufers. Die Zahlung ist in voller Höhe fällig innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß, aber spätestens 8 Tage vor dem Event.

Kontoverbindung:
Achim Heidemann
ComDirect IBAN DE97 2004 1133 0433 9016 00
BIC COBADEHD001

Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen auch.

Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Verkäufer nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Events nicht beeinträchtigen.

Dementsprechend behält sich der Verkäufer Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen durch den Tourguide vor Ort aufgrund äußerer Umstände (z. B. Wetter- und Naturgewalten siehe unten) oder Gruppenleistungsfähigkeit.

Wie bei allen Outdoorsportarten gibt es auch für die von Verkäufer angebotenen Events witterungsbedingte Ausfallrisiken. Der Verkäufer wird sich bemühen, auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen das gebuchte Event durchzuführen, sofern dies mit vertretbarem Risiko verantwortbar ist. Die Events werden aber prinzipiell bei jedem Wetter durchgeführt, definitive Ausnahme sind Gewitter. Die Entscheidung zur Duchführung liegt beim vom Verkäufer eingesetzen Guide.

Abgebrochene Events aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Preises oder Teilen davon. Für diesen Fall behält sich der Verkäufer vor, Alternativ-Programme (z. B. alternative sportliche Betätigungen, kulturelle Programme etc.) anzubieten. Ebenso behält sich der Verkäufer Preisänderungen aus unvorhersehbaren Gründen vor. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Teilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.

7. Speichermöglichkeit und Einsicht in den Vertragstext

Sie können dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist „Datei“ -> „Speichern unter“) nutzen.

8. Widerrufsrecht

Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie im Bereich Rechtliches auf unserer Homepage www-bikeschule-bodensee.de.

9. Rücktritt von der Buchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bzw. eine Stornierung der Buchung eines Events oder einer Anmietung ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief möglich. Der Rücktritt wird wirksam am Tage des Post- bzw. E-Mail-Eingangs.

 

Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er das Event nicht an, kann der Verkäufer Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verkäufer. Wird der von dem Kunden stornierte Teilnehmerplatz sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an.

Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Eventpreis vor Eventbeginn wie folgt:

Bei Events mit Übernachtung:

bis zum 61. Tag vor Beginn des Events = 50 €,
ab dem 60. Tag bis zum 46.Tage vor Beginn des Events = 20 % des Eventpreises,
ab dem 45. Tag bis zum 31.Tage vor Beginn des Events = 50 % des Eventpreises,
ab dem 30. Tag bis zum 08.Tage vor Beginn des Events = 80 % des Eventpreises,
ab dem 07. Tag bis zum 01.Tage vor Beginn des Events = 85 % des Eventpreises,
bei Nichtantritt = 90 % des Eventpreises – abhängig von tatsächlich entstanden Kosten.

Bei Events ohne Übernachtung:
bis zum 31. Tag vor Beginn des Events = 25 €,
ab dem 30. Tag bis zum 22.Tage vor Beginn des Events = 20 % des Eventpreises,
ab dem 21. Tag bis zum 15.Tage vor Beginn des Events = 50 % des Eventpreises,
ab dem 14. Tag bis zum 08.Tage vor Beginn des Events = 80 % des Eventpreises,
ab dem 07. Tag bis zum 01.Tage vor Beginn des Events = 90 % des Eventpreises,
bei Nichtantritt = bis zu 100 % des Eventpreises – abhängig von tatsächlich entstanden Kosten.

Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden – gleichwohl kann der Kunde nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.

Bis zu Eventbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Verkäufer kann diesem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Eventerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Eventpreis und die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten in Höhe einer Kostenpauschale von 25,- EUR.

Nimmt der Kunde aus zwingenden Gründen während des Events einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder beendet er aus zwingenden Gründen das Event, kann eine Teilerstattung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Verkäufer Aufwendungen erspart bleiben.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Verkäufer

Der Verkäufer kann in folgenden Fällen vor Beginn des Events vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Events den Vertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung des Events ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt für Kunden oder weitere Teilnehmer, die nach Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für andere oder den Veräufer unzumutbar ist. Kündigt der Verkäufer aus zuvor genannten Gründen, so bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den Eventpreis unberührt; der Verkäufer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Verkäufer aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der vom Verkäufer von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge.
  • Bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Events bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Eventausschreibung für das entsprechende Event auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung des Events hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Kunden erhalten den eingezahlten Preis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Verkäufer die Kunden unterrichten.
  • Der Abschluss einer Eventrücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Diese Versicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an, kann aber auch Online z.B. bei check24.de abgeschlossen oder vom Verkäufer vermittelt werden (siehe Kontaktmöglichkeit auf der Homepage).

11. Rücksichtnahme & Ausschluss

Der Verkäufer erwartet, dass jeder Kunde mit seinen ggf. weiteren Teilnehmern die Sitten und Gebräuche des eines jeden Landes respektiert, das im Rahmen der Durchführung von Events besucht wird.

Sollte der Kunde oder einer seiner Teilnehmer grob gegen diese verstoßen, hat der Verkäufer das Recht, ihn ohne Erstattung des Eventpreises vom weiteren Event auszuschließen.

Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

12. Gewährleistung und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, evtl. bei dem Event auftretende Mängel, unverzüglich und in deutlicher Form dem Verkäufer bzw. dem Guide mitzuteilen und dort Abhilfe zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer direkt unter der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Adresse, Telefon- und E-Mail-Adresse unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verliert er den Anspruch auf Minderung.

Wird das Event infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Teilnahme am Event infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, vom Verkäufer erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst dann zulässig, wenn der Verkäufer bzw. seinem Guide oder Vertreter eine ausreichend bestimmte, angemessene Frist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, ohne dass Abhilfe geleistet wurde. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Verkäufer oder seinem Guide verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

13. Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kunden sowie dessen Leihausrüstung sowie eventuell durch den Kunden entstandene Schäden.

Sportliches Fahren mit Bikes, insbesonderen Mountain- oder Gravelbikes, ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob die Gesundheit jedes Kunden den Anforderungen eines gebuchten Events gewachsen ist, sollte jeder Kunde im Zweifelsfall durch einen Arzt beurteilen lassen.

Für Schäden, die der Kunde sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich.

An allen unseren Events einschl. sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

Die Sicherheitsausrüstung für Bike-Events wird durch uns nicht gestellt, es sei denn es wird in der Eventbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Jeder Teilnehmer muss diese daher selbst mitbringen. Sie muss mindestens bestehen aus Helm, Fahrradhandschuhen, geschlossenen Schuhen, sowie wetterfester Kleidung. Der Kunde erkennt an, dass der Verkäufer berechtigt ist, ihn von einzelnen oder ganzen Leistungen auszuschließen, falls er nicht über obige Mindestausrüstung verfügt oder nicht bereit ist, diese nach Anweisung zu tragen. Eine Leistungserstattung findet für diesen Fall nicht statt. Desweiteren muss selbstständig für die Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrungsmitteln gesorgt werden.

Für etwaige Unfälle und Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn diese vom Verkäufer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Jeder Kunde muß sich der vorhandenen Risiken bewußt sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Verkäufers oder seiner Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß Weisungen der Verkäufers oder seiner Guides nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung von etwaigen Gesetzten, Regeln, Verordnungen etc..

Eine Teilnahme an Events ist für den Kunden nur möglich mit anerkannter Teilnehmererklärung. Diese wird dem Kunden im Buchungsprozess durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt und mit der Buchung anerkannt.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

Sind in den Eventbeschreibungen zu fahrende Kilometer oder Höhenmeter oder Zeiten angegeben, wurden nach durchschnittlichen Erfahrungswerten und Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Abweichungen oder daraus resultierende Folgen wie Verspätungen und damit entstehenden Kosten haftet der Verkäufer nicht.

14. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ist der Kunde Unternehmer, bedürfen alle Änderungen, Nebenabreden, die Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Vertragssprache ist Deutsch.

Bei Eventevents kann der Kunde kann den Verkäufer nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Verkäufers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Verkäufers maßgebend.

Sitz des Verkäufers: Achim Heidemann, Friedhofstr. 21, D-78333 Stockach

16. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

17. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der eines Events hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Events gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.

18. Insolvenzschutz

Gemäß § 651 k BGB erfolgte eine Insolvenzabsicherung über das Kreditinstitut des Verkäufers.

19. Urheberrecht

Das Homepage-Layout von Achim Heidemann, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Achim Heidemann nicht gestattet. Eine, auch nur teilweise Nutzung von Inhalten, muss im Vorfeld schriftlich durch Achim Heidemann abgeklärt werden. Achim Heidemann behält sich alle Rechte vor.

20. Vermietung von Bikes und Ausrüstung (Leihobjekte)

Jeder Mieter ist, im Falle eines Schadens, sowohl für sich und das Leihobjekt, als auch gegenüber Dritten selbst haftbar. Die Haftung des Vermieters wegen Vorsatz bleibt unberührt. Alle Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen.

Der Mieter ist für die Sicherung der Leihobjekte und der sachgemäßen Handhabung verantwortlich und haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Leihobjekte, der Ausstattung und der Schlüssel. Im Diebstahlfall muss der Schlüssel nachgewiesen werden. Sofern ein Bike nicht bei der Bereitstellung bereits mit einem Schloss versehen ist, kann dieses auf Mieteranfrage kostenfrei bereitgestellt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, ein Bike mit dem eigenen oder überlassenen Schloss stets abzuschließen und gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, für verloren gegangene und abgebrochene Schlüssel des Bikes oder des Schlosses, unabhängig von etwaigen weiteren Schäden, diese/n mit 10.- € zu ersetzen.

Ein Leihobjekt darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Übergibt der Mieter das Leihobjekt an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die am Leihobjekt durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

Die Leihobjekte sind durch den Vermieter nicht versichert. Der Mieter verpflichtet sich, bei Diebstahl bzw. Verlust eines Leihobjekts, den aktuellen Zeitwert zu erstatten.

Für Schäden am Leihobjekt haftet der Mieter zu den gängigen Werkstattpreisen und Teilepreisen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden oder für verschmutzte Kleidung, u.a. auch im Falle von Reifenschäden/Plattfuß etc.

Eine Verlängerung des Mietzeitraumes ist nur nach Absprache möglich. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe oder einer etwaigen Vertragsverlängerung, verpflichtet sich der Mieter, den doppelten Tagessatz pro angefangenem Tag zu bezahlen. Ist das Leihobjekt 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin noch nicht zurückgegeben, erstattet der Vermieter

Strafanzeige bei der Polizei. Der Mieter wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine eventuelle verspätete Rückgabe des Leihobjekts vorher dem Vermieter zu melden.

Abnehmbare Displays an Bikes müssen bei Verlassen des Bikes entnommen werden. Displays sind nicht versicherbar und müssen stets in Höhe des aktuellen Ersatzteilpreises vom Mieter ersetzt werden, falls diese nicht zurückgegeben werden.

Mit Übernahme des Leihobjekts erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Leihobjekts an.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte.